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Abstract

Die CMA (Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH) steht auf dem Prüfstand. Parteien, Verbände und Interessensgruppen setzen sich in den letzten Jahren zunehmend kritisch mit der CMA auseinander. Die CMA wird sogar prinzipiell in Frage gestellt. So fordert die AbL (Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft) die ersatzlose Abschaffung der CMA (AGRA EUROPE vom 25.9.2006). Auch die höchsten Gerichte sehen die CMA zunehmend kritisch. Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass sich die CMA aus öffentlichen Geldern finanziert, da es sich bei der Sonderabgabe an den Absatzfonds um Zwangsbeiträge handelt. Nur der Staat kann Wirtschaftsakteure zu Abgaben zwingen. Dementsprechend ist die Herausstellung deutscher Produkte durch die CMA mit Hilfe eines Gütezeichens und dessen Bewerbung als eine staatliche Maßnahme zu interpretieren. Da diese staatliche Maßnahme geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel zu Gunsten inländischer Produkte zu verzerren, ist sie mit dem EG-Vertrag nicht vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht hat derzeit zu klären, ob die verfassungsrechtlichen Ansprüche, die an eine Sonderabgabe gestellt werden, noch erfüllt sind. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln erfüllt die Sonderabgabe nicht (mehr) diese Bedingungen. Gemeinlasten sind laut Grundgesetz aus Steuermitteln zu finanzieren. Sonderabgaben sind nur unter einer Reihe von genau definierten Bedingungen zulässig und dürfen vor allem immer nur zeitlich befristet erhoben werden. Als Reaktion auf diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zahlen immer mehr Beitragszahler ihre Beiträge nur unter Vorbehalt. Die Gelder fließen zwar an den Absatzfond, werden aber nicht für Marketingaktivitäten der CMA freigegeben, um sie gegebenenfalls an die Beitragszahler zurückzahlen zu können. Für 2007 und 2008 beträgt daher der Haushalt der CMA nur noch gut die Hälfte des normalen Etats (MENNERICH UND TOPÜTH, 2006).

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