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Abstract

Als wesentlicher Intermediär zwischen Konsumgüterindustrie und Verbrauchern entscheidet der Einzelhandel mit seiner Sortimentsgestaltung über den Marktzugang von Konsumgütern. Damit verfügt der Einzelhandel über eine Flaschenhalsfunktion, die ihm zentrale Marktmacht gegenüber seinen Zulieferern verleiht. Diese Position ermöglicht es dem Einzelhandel, von seinen Zulieferern Gebühren für den Marktzugang zu verlangen. So wird zunehmend beobachtet, dass Hersteller Regalmieten oder Listungsgebühren zahlen, um ihr Gut über den Einzelhandel absetzen zu können. In einem Prinzipal-Agenten-Modell, in dem der Zulieferer weder die Nachfrage auf Endverbrauchermärkten noch die Bemühungen des Agenten beobachten kann, zeigen wir, dass Regalmieten die Effizienz vertikaler Vertragsbeziehungen steigern können. Sie können insbesondere zu höheren Investitionen in die Nachfragesteigerung und damit schließlich auch zu einem Anstieg der sozialen Wohlfahrt führen.

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