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Abstract

Die Vermarktung von ökologischen Lebensmitteln ist in Deutschland an die Einhaltung der entsprechenden europäischen Rahmenvorschrift geknüpft. Bis Ende 2008 war dies die Verordnung (EWG) Nr. 2092/91, deren Einhaltung durch die Öko-Lebensmittelwirtschaft in Deutschland von privaten Kontrollstellen überprüft wird. Die privaten Kontrollstellen melden im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Überwachung Daten zu Kontroll- und Sanktionshäufigkeiten der Unternehmen an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Dieser Beitrag analysiert die entsprechenden Daten des Jahres 2006. Dabei werden für die neun größten deutschen Öko-Kontrollstellen einerseits die Art der durchgeführten Kontrollen, deren absolute und relative Häufigkeit und die Kontrollergebnisse (insbesondere Verstöße und schwere Sanktionen) betrachtet. Zum Anderen wird der Frage nachgegangen, ob bei der relativen Sanktionshäufigkeit der kontrollierten Unternehmen Unterschiede zwischen verschiedenen Öko-Kontrollstellen bestehen. Darauf aufbauend werden zwei grundlegende Erklärungsansätze für die vorgefundenen signifikant unterschiedlichen Sanktionshäufigkeiten diskutiert. Schließlich werden die Anforderungen an Daten zur näheren Analyse dieser Ansätze beschrieben.

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