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Abstract

In this paper, the author draws up the historic background to the present systems for taxing income from capital. The old schedular taxes gave way for synthetic, global income taxes, but recent developments have gone in the opposite direction. Income from capital is now often taxed separately from other income, giving rise to new problems of legal classification. At the international level the first issue is whether the source country or the country of residence should have the right to tax. There are pros and cons for both sides, and a general attitude of horror vacui in the sense that double exemption is not regarded as an acceptable result. In this context, the question of tax competition is dealt with. The paper takes the position that whereas tax competition may be useful to bring down excessive tax rates, there is no benefit in a race to the bottom. The paper points out that tax competition is harmful if it implies that a small tax haven country attracts what is an important revenue source in a country with normal taxes and makes money out of a nominal registration fee. This is likened to thieves stealing precious jewellery only to melt it down and cash in the metal value. The proposed EU interest directive is discussed and doubts are expressed with respect to the chances of reaching agreement with low-tax countries and territories outside the EU. Other problems with a reporting system are the definition of interest for tax purposes as well as a common taxpayer identification number (TIN) system. In diesem Artikel wird zunächst der historische Hintergrund der gegenwärtigen Besteuerungssysteme für Kapitalerträge beschrieben. Die alten Schedularensteuern wurden von einer synthetischen Welteinkommensteuer abgelöst. Neuerdings sollen Einkünfte aus Kapital jedoch wieder getrennt besteuert werden. Dieses Verfahren verursacht Probleme. Sie können dargestellt werden am Beispiel der Reformvorschläge für die Zinsbesteuerung in der Europäischen Union. Auf internationaler Ebene ist als erstes zu entscheiden, ob der Quellenstaat oder der Wohnsitzstaat das Vorrecht bei der Besteuerung haben sollte. Es gibt gute Gründe für beide Lösungen, aber auch Probleme, insbesondere bei der Zuordnung der Steuereinkünfte und bei der Gewährleistung einer vollumfänglichen Steuererfassung. Einigkeit besteht darüber, dass die Einkünfte nicht "doppelt freigestellt" werden (horror vacui). Bei der Wahl der Besteuerungsform ist auch zu entscheiden, ob ein harmonisierendes, grenzüberschreitendes Verfahren angewendet werden oder ob Steuerwettbewerb herrschen soll. Steuerkonkurrenz ist insoweit nützlich, als sie Steuersätze und Steuerbemessungsgrundlagen senken und damit eine langfristig in allen Staaten niedrigere Besteuerung erzwingen kann. Steuerwettbewerb erscheint freilich schädlich, wenn beispielsweise 'Steueroasenländer' Unternehmen anlocken. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Registrierung gegen eine geringe Gebühr erfolgt und niedrige Steuern es dem Unternehmen ermöglichen, der Steuerpflicht in seinem Herkunftsland auszuweichen. Dort gehen wichtige Steuerquellen verloren, ohne dass die Unternehmen in anderer Weise zu den öffentlichen Leistungen beizutragen verpflichtet werden. Dies könnte mit dem Diebstahl von Schmuck verglichen werden, bei dem nur das Ziel verfolgt wird, ihn einzuschmelzen und den Metallwert zu erlösen. Das Papier diskutiert die vorgeschlagene EU-Richtlinie und meldet Zweifel in Bezug auf die Möglichkeiten an, Abkommen mit niedrigbesteuernden Staaten und Territorien außerhalb der EU zu treffen. Andere Probleme bestehen beim Informationsaustauschsystem, der Definition von Zinseinkünften für Steuerzwecke sowie bei der Einführung eines gemeinsamen Steueridentifikationsnummersystems.

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