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Abstract

Die Beschwerdeführer auf Lebensmittelklarheit spiegeln ein schwer nachvollziehbares Verbraucherverhalten wider: Führt ein niedriger Involvementgrad bei Lebensmitteln zu einer verminderten Wahrnehmung von Produktinformationen und einer damit verbundenen Einsparung der knappen Ressource Zeit, ist das Involvement im Falle einer Produkt(ent)täuschung in der Nachkaufphase weitaus stärker ausgeprägt. Verbraucher scheuen keine Mühe, den zeitlich ausgeprägten Beschwerdeaufwand in Form einer Produktmeldung auf Lebensmittelklarheit in Kauf zu nehmen. Dabei ist die Produkt(ent)täuschung in der vorliegenden Stichprobe zu rund 72 Prozent `selbstverschuldet´. In 53 Prozent der Fälle hätte das Lesen des Zutatenverzeichnisses zur Vermeidung des Täuschungsvorwurfs geführt.

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